Flugbetriebsordnung des Sport-Modellflug-Club Liesborn-Wadersloh e.V.

Flugordnung

Der Sport-Modellflug-Club besitzt ein gepachtetes Fluggelände mit schriftlich abgeschlossenem Pachtvertrag. Der Modellflugplatz ist gemäß §25 des Luftverkehrsgesetzes – LuftVG - bei der Aufsichtsbehörde gemeldet.

§1 der LuftVO gilt selbstverständlich auch für den Modellbetrieb:

„Jeder Teilnehmer am Luftverkehr hat sich so zu verhalten, dass Sicherheit und Ordnung im Luftverkehr gewährleistet sind und kein anderer gefährdet, geschädigt oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird.“ 

 

1. Die Nutzung des Fluggeländes ist nur rechtmäßigen Clubmitgliedern erlaubt. Gastpiloten müssen sich 
     beim jeweils aktiven Flugleiter oder einem Vorstandsmitglied melden. 

2. Bei gleichzeitigem Flugbetrieb von mehr als 2 Flugmodellen muss ein volljähriges Mitglied 
    die Flugleitung übernehmen.

3.         Es darf ganzjährig geflogen werden vom 1. Januar bis zum 31. Dezember.

Die täglichen Flugzeiten für Modelle mit Verbrennungsmotor sind 

09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 20:00, längstens jedoch bis Sonnenuntergang. 

Segel- und Elektroflug: Ganztägig von Sonnenauf – bis Sonnenuntergang. 

 

4. Jeder Modellpilot muss im Besitz eines gültigen Versicherungsnachweises und Kenntnisnachweis sein.    
     Gastpiloten müssen einen Versicherungsnachweis (DMFV, DAeC oder vergleichbar) und den 
     Kenntnisnachweis vorlegen. Gastpiloten ohne eigene Versicherung dürfen in Absprache mit 
     mindestens einem Vorstandsmitglied im Beisein eines versicherten Vereinsmitgliedes als Schüler im 
     Lehrer- SchülerBetrieb am Flugbetrieb probeweise teilnehmen.

5. Vor jedem Einschalten eines Senders im 35/40 MHz Band muss sich jeder Modellpilot 
     eigenverantwortlich davon überzeugen, dass der Frequenzkanal der Steuerung frei ist und für die 
     Nutzung frei bleibt. Jeder Sender muss mit einer gut sichtbaren Frequenzkennung versehen sein. 
     Der Flugleiter ist hierüber zu informieren.

6. Vor dem ersten Start des Tages muss sich jeder Pilot in das Flugbuch eintragen. Nach dem letzten 
     Start des Tages muss sich jeder Pilot im Flugbuch mit Nennung der Startanzahl austragen. Alle 
     besonderen Vorkommnisse wie Außenlandungen, Abstürze, Unfälle oder sonstige Ereignisse sind 
     ebenfalls im Flugbuch zu dokumentieren.

7. Das maximale Abfluggewicht der Flugmodelle darf 25 kg nicht überschreiten.

8. Das gleichzeitige Starten und Betreiben ist auf 4 Modelle mit Verbrennungsantrieb begrenzt.

9. Es dürfen nur solche Flugmodelle betrieben werden, die auf Grund ihres technischen Zustands, 
     insbesondere ihrer Steuerungsanlagen, sicher gestartet und gelandet werden können.

10. Die zum Einsatz kommenden Flugmodelle müssen mit funktionsgerechten Schalldämpfern 
       ausgerüstet sein. Der Schallpegel von Flugmodellen darf bei Volllast max. 84 dB(A) in 25 m 
       entsprechend den Abstandstabellen §15 Luft VO nicht übersteigen. Lärmpässe werden auf Wunsch 
       des Modellbesitzers nach den jeweils gültigen Vorschriften ausgestellt.

11. Der Luftraum, in dem die Flugmodelle betrieben werden dürfen, ist wie folgt festgelegt: 
       Ein Flugkreis mit dem Radius von 300m zum Mittelpunkt des Modellfluggeländes.

12. Die Flugmodelle müssen während des gesamten Fluges ständig vom Steuerer beobachtet werden 
       können. Sie haben bemannten Luftfahrtzeugen stets auszuweichen!

13. Der Verkehr auf den Wirtschaftswegen sowie die Bewirtschaftung der angrenzenden Felder 
       darf durch den Modellflugbetrieb nicht behindert werden.

14. Der Flugweg der Flugmodelle ist so zu wählen, dass sie in Notfällen oder bei technischen Störungen 
      ohne Gefährdung von Personen und Sachen sicher gelandet werden können.

15. Das Anfliegen von Personen und Tieren sowie das Überfliegen von Personengruppen, das 
       Überfliegen des Clubheimes, des Parkplatzes sowie des Raumes hinter dem Schutznetz ist verboten 
       und kann bei wiederholter Nichtbeachtung Konsequenzen bis zum Flugverbot haben.

16. Bei Flugbetrieb mit mehr als einem Piloten ist das Schutznetz zu schließen. 
       Nach dem Flugbetrieb hat der letzte Pilot das Schutznetz wieder zu öffnen.

17. Während des Flugbetriebes müssen die Piloten in einer Gruppe zusammenstehen. Wenn kein 
       Seglerschlepp durchgeführt wird, ist der Platz der Gruppe mittig vor dem Schutznetz. Bei laufendem 
       Seglerschleppbetrieb sammeln sich die Piloten entsprechend am rechten bzw. linken Ende des 
       Schutznetzes je nach Windrichtung.

18. Auf dem Flugfeld (vor dem Schutznetz) haben sich ausschließlich Personen aufzuhalten, 
      die unmittelbar mit dem Flugbetrieb zu tun haben.

19. Flugmodelle in Ruheposition und in der Startvorbereitung haben bis zum Start ihren Platz 
       hinter dem Schutznetz und nicht auf dem Flugfeld.

20. Jeder Start und jede Landung sind durch eine kurze laute Wortmeldung so anzukündigen, dass die  
       anderen Piloten diese auch verstehen. 
       Generelle Flugrichtung bei Start, Landung und über dem Flugfeld ist gegen den Wind.

21. Um Unfälle zu vermeiden müssen Modelle mit laufendem Motor hinter dem Schutznetz 
       geschoben oder getragen werden.

22. Nach der Landung sind die Motoren vor dem Schutznetz abzustellen.

23. Belästigungen durch Motorenlärm und Abgase sind soweit wie möglich zu vermeiden.

24. Nach dem Genuss von Alkohol ist das Betreiben von Flugmodellen untersagt.

25. Großmodelle und Segler haben Vorrang vor motorgetriebenen Kleinmodellen, da sie nicht so schnell
       ausweichen können bzw. keine Möglichkeit zum Durchstarten haben (Segelflugzeuge).

26. Den Anordnungen des Flugleiters ist Folge zu leisten. 
       Nichtbeachtung hat unmittelbare Konsequenzen bis hin zum Flugverbot.

Flugplatzordnung

 

  1. Die Nutzung des Fluggeländes ist nur den rechtmäßigen Clubmitgliedern gestattet.

  1. Gäste müssen sich bei mindestens einem Vorstandsmitglied anmelden.

  1. Alle Benutzer des Fluggeländes sind grundsätzlich verpflichtet den Platz 
    und das Vereinsheim sauber zu halten.
  2.  Zuschauer und Personen die nicht am Flugbetrieb teilnehmen, haben sich hinter dem 
          Sicherheitszaun aufzuhalten. Hunde sind grundsätzlich angeleint zu halten.
  3. Campingbetrieb ist mit dem Vorstand abzustimmen.


6. Das Befahren des Flugfeldes mit PKW, Motorrad etc. ist strengstens untersagt.


7. Im Winter ist das Befahren des Parkplatzes grundsätzlich möglich, 
sollte aber bei zu nasser Wiese vermieden werden.


8. Bei Mäharbeiten auf dem Flugfeld ist der Flugbetrieb grundsätzlich untersagt.


9. Bei Nichtbeachtung der Vorschriften kann es zu einem Verweis des Fluggeländes 
 und zu einer polizeilichen Anzeige kommen.

 

 

Liesborn-Wadersloh  17.01.2025