Beitragsordnung

Sport-Modellflug-Club Liesborn-Wadersloh e.V.
  • Der Jahresbeitrag für ordentliche (aktive) Mitglieder, einschließlich DMFV Haftpflichtversicherung mit Zusatz 3, beträgt jährlich 160 €.
  • Der Jahresbeitrag für ordentliche (aktive) Mitglieder bis 18 Jahre, einschließlich DMFV Haftpflichtversicherung mit Zusatz 3, beträgt jährlich 55 €
  • Der Jahresbeitrag für ordentliche (aktive) Mitglieder, ohne Versicherung beim DMFV, beträgt jährlich 100 €.
  • Der Jahresbeitrag für ordentliche (aktive) Mitglieder bis 18 Jahre, ohne Versicherung beim DMFV, beträgt Jährlich 25 €.        
  • Der Jahresbeitrag für fördernde Mitglieder beträgt jährlich 15€. 
  • Der Jahresbeitrag für Ehrenmitglieder mit aktiver Flugtätigkeit, einschließlich DMFV Haftpflichtversicherung mit Zusatz 3, entspricht dem DMFV Beitrag, aktuell jährlich 59 €.
  • Ehrenmitglieder ohne aktive Flugtätigkeit sind vom Jahresbeitrag befreit.
  • Die Kosten für die DMFV-Haftpflichtversicherung mit Zusatz 3 beträgt z. Zt. 59,44 €. 
    Für Jugendliche die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben reduziert sich der Beitrag 
    auf z. Zt. 29,44 €. Der Status jugendlich kann zB mit Ausbildungsnachweis gegenüber dem DMFV bis zum vollendeten 25.Lebensjahr verlängert werden. Der Status wird dann auch vereinsseitig verlängert.
  • Bei entsprechenden Voraussetzungen können Sondertarife wie Familienmitgliedschaft oder der Schwerbehindertentarif beim DMFV beantragt werden. Höhere Versicherungssummen (und Kosten) sind ebenfalls direkt beim DMFV zu beantragen. Die Umsetzung der Sondertarife wird nicht durch den Verein geregelt, die Ergebnisse werden übernommen.
  • Zukünftige Erhöhungen der Kosten für die DMFV-Haftpflichtversicherung werden unmittelbar auf den Jahresbeitrag umgelegt. Hierdurch erhöht sich der Jahresbeitrag entsprechend.
Aufnahme
  • Die einmalige Aufnahmegebühr für ordentliche (aktive) Mitglieder beträgt 80 €, 
    für ordentliche (aktive) Mitglieder bis 18 Jahren 40 €. 
    Fördernde Mitglieder zahlen keine Aufnahmegebühr.
  • Der Jahresbeitrag ist von den Mitgliedern einmal jährlich zu entrichten. 
    Er wird durch Abbuchungsverfahren im Januar eingezogen. 
    Eine Barzahlung ist nicht vorgesehen.
  • Bei Neuaufnahmen eines Mitgliedes im laufenden Jahr wird der Beitrag anteilig 
    für den Rest des Geschäftsjahres berechnet. Erster Beitragsmonat ist der Monat, 
    in dem der Eintritt in den Verein bestätigt wird.
Arbeitsstunden
  • Jedes ordentliche (aktive) Mitglied ist verpflichtet im Geschäftsjahr Arbeitsstunden zu leisten:
          Mitglieder unter 14 Jahren und über 67 Jahre sind von den Arbeitsstunden befreit.
          Mitglieder unter 18 Jahren leisten 5 Arbeitsstunden jährlich.
          Mitglieder ab 18 Jahre und unter 60 Jahren leisten 10 Arbeitsstunden jährlich.
          Mitglieder ab 60 Jahre bis einschließlich 67 Jahre leisten 5 Arbeitsstunden jährlich.
  • Nicht abgeleistete Arbeitsstunden werden mit 12,50 € je Stunde berechnet. 
    Der Berechnungsstichtag ist der 31.Dezember.
  • Die Grundlage für die Abrechnung der geleisteten Arbeitsstunden in einem Geschäftsjahr 
    ist das Arbeitsstundenbuch. Online werden die Stunden vom Vorstand in der Vereinssoftware zeitnah erfasst. 
    Ist jemand nicht in der Lage z.B. aus gesundheitlichen, familiären oder beruflichen Gründen zu leisten, kann das Mitglied temporär oder dauerhaft befreit werden. Jeder hat selber dafür Sorge zu tragen, dass die seine Arbeitsstunden vom Vorstand zeitnah eingetragen werden.
  • Ehrenmitglieder haben keine Arbeitsstunden zu leisten 
    und sind von ggf. zu zahlenden Eintrittspreisen von Veranstaltungen des Vereins befreit.
17.01.2025