Beitragsordnung
Sport-Modellflug-Club Liesborn-Wadersloh e.V.
- Der Jahresbeitrag für ordentliche (aktive) Mitglieder, einschließlich DMFV-Haftpflichtversicherung mit Zusatz 3, beträgt jährlich 160 €
- .Der Jahresbeitrag für ordentliche (aktive) Mitglieder bis 18 Jahre, einschließlich DMFVHaftpflichtversicherung mit Zusatz 3, beträgt jährlich 55 €.
- Der Jahresbeitrag für ordentliche (aktive) Mitglieder, ohne Versicherung beim DMFV, beträgt jährlich 100,00 € .
- Der Jahresbeitrag für ordentliche (aktive) Mitglieder bis 18 Jahre, ohne Versicherung beim DMFV, beträgt Jährlich 25 €.
- Der Jahresbeitrag für fördernde Mitglieder beträgt jährlich 15€
- Der Jahresbeitrag für Ehrenmitglieder mit aktiver Flugtätigkeit, einschließlich DMFVHaftpflichtversicherung mit Zusatz 3, beträgt jährlich 59 €.
- Ehrenmitglieder ohne aktive Flugtätigkeit sind vom Jahresbeitrag befreit.
- Die Kosten für die DMFV-Haftpflichtversicherung mit Zusatz 3 beträgt z. Zt. 59,44 €. Für Jugendliche die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben reduziert sich der Beitrag auf z. Zt. 29,44 €. Der Status jugendlich kann gegenüber dem DMFV bis zum vollenden des 25. Lebensjahr verlängert werden.
- Bei entsprechenden Voraussetzungen kann eine Familienmitgliedschaft oder der Schwerbehindertentarif beim DMFV beantragt werden. Die Umsetzung wird nicht durch den Verein geregelt.
- Zukünftige Erhöhungen der Kosten für die DMFV-Haftpflichtversicherung werden unmittelbar auf den Jahresbeitrag umgelegt. Hierdurch erhöht sich der Jahresbeitrag entsprechend.
Aufnahme
- Die einmalige Aufnahmegebühr für ordentliche (aktive) Mitglieder beträgt 80 €. Für ordentliche (aktive) Mitglieder bis 18 Jahren 40 €. Fördernde Mitglieder zahlen keine Aufnahmegebühr. Der Jahresbeitrag ist von den Mitgliedern einmal jährlich zu entrichten. Er wird ausschließlich durch Abbuchungsverfahren im Januar eingezogen. Eine Barzahlung ist nicht vorgesehen. Bei Neuaufnahmen eines Mitgliedes im laufenden Jahr wird der Beitrag anteilig für den Rest des Geschäftsjahres berechnet.Erster Beitragsmonat ist der Monat,in dem der Eintritt in denVerein bestätigt wird.
Arbeitsstunden
- Jedes ordentliche (aktive) Mitglied ist verpflichtet im Geschäftsjahr Arbeitsstunden zu leisten:
1. Mitglieder unter 14 Jahre und über 65 Jahre sind von den Arbeitsstunden befreit.
2. Mitglieder unter 18 Jahre leisten 5 Arbeitsstunden jährlich.
3. Mitglieder ab 18 Jahre und unter 60 Jahre leisten 10 Arbeitsstunden jährlich.
4. Mitglieder ab 60 Jahre bis 67 Jahre leisten 5 Arbeitsstunden jährlich. - Nicht abgeleistete Arbeitsstunden werden mit 12,50 € je Stunde berechnet. Der Berechnungsstichtag ist der 1. Januar.
- Die Grundlage für die Abrechnung der geleisteten Arbeitsstunden in einem Geschäftsjahr ist das Arbeitsstundenbuch. Jedes Mitglied hat selber dafür Sorge zu tragen, dass seine Arbeitsstunden eingetragen werden.Ist jemand nicht in der Lage wie z.B.aus gesundheitlichen, familiären oder aus beruflichen Gründen dieArneiststunden zu tätigen,kann er aufAntrag,vomVorstand temporär oder dauerhaft,befreit werden.
- Ehrenmitglieder haben keine Arbeitsstunden zu leisten und sind von ggf. zu zahlenden Eintrittspreisen von Veranstaltungen des Vereins befreit.